Rechtliches

AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wagmann und Muhr Evomond OHG für Webdesign, Entwicklung, Hosting und damit verbundene Leistungen.

Stand: April 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Wagmann und Muhr Evomond OHG (nachfolgend „Evomond") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") über die Erbringung von Leistungen im Bereich Webdesign, Webentwicklung, Hosting, Wartung und damit verbundener Dienstleistungen.

(2) Evomond erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht geschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Evomond ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote von Evomond sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Bestätigung des Auftrags durch Evomond oder durch Ausführungshandlung.

(2) Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt werden.

§ 3 Leistungen

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Typische Leistungen umfassen:

  • Konzeption, Gestaltung und Entwicklung von Websites und Online-Shops
  • Markenentwicklung, Visual Identity und Design Systeme
  • Hosting, Betrieb und Wartung
  • Suchmaschinenoptimierung, Content und Beratung

(2) Evomond bestimmt die Mittel und Methoden der Leistungserbringung nach eigenem Ermessen im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs.

(3) Evomond ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Marken) und Zugänge rechtzeitig und in geeigneter Form bereitzustellen.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass er an den überlassenen Inhalten die erforderlichen Rechte besitzt. Er stellt Evomond von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Rechtsverletzung durch diese Inhalte beruhen.

(3) Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf eine verspätete oder unzureichende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen zulasten des Kunden.

§ 5 Vergütung

(1) Die Erstellung einer Website oder vergleichbarer Leistung wird als einmalige Projektvergütung nach dem vereinbarten Festpreis abgerechnet. Sofern nicht anders vereinbart, gilt folgender Zahlungsplan:

  • 50 % bei Projektstart
  • 50 % nach Abnahme

(2) Hosting, Wartung und laufender Betrieb werden als monatliche Vergütung abgerechnet, im Voraus fällig zum ersten Werktag des jeweiligen Monats. Der Hosting-Vertrag beginnt mit dem Go-Live der Website und läuft auf unbestimmte Zeit, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Zusatzleistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen (Change Requests), werden nach Aufwand auf Basis der aktuell gültigen Stundensätze von Evomond abgerechnet. Größere Änderungen werden vorab in einem gesonderten Angebot zusammengefasst und benötigen die schriftliche Freigabe des Kunden.

(4) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(2) Bei Zahlungsverzug ist Evomond berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(3) Bei Zahlungsverzug mit einer monatlichen Hosting- oder Wartungsvergütung ist Evomond nach angemessener Mahnung berechtigt, die betreffenden Leistungen vorübergehend einzustellen, bis die ausstehende Zahlung erbracht ist.

(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 7 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung meldet Evomond dem Kunden die Abnahmebereitschaft. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 14 Kalendertagen zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich zu melden.

(2) Nimmt der Kunde die Leistung in Gebrauch oder gibt er sie für die Öffentlichkeit frei, gilt die Abnahme als erklärt.

(3) Rügt der Kunde innerhalb der Frist keine Mängel, gilt die Leistung als abgenommen.

(4) Bei unwesentlichen Mängeln darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern.

§ 8 Nutzungsrechte

(1) Evomond räumt dem Kunden an den im Rahmen des Vertrags erstellten Arbeitsergebnissen (Design, Grafiken, Quellcode) ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht ein. Die Übertragung der Rechte erfolgt aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung.

(2) Nach vollständiger Bezahlung ist Evomond verpflichtet, dem Kunden auf Wunsch den Quellcode des erstellten Projekts herauszugeben.

(3) Eine ausschließliche Einräumung von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und kann gesondert vergütet werden.

(4) An Software-Bibliotheken, Frameworks und sonstigen Komponenten Dritter (Open-Source, kommerzielle Lizenzen) gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Dritten. Evomond räumt insoweit keine eigenen Rechte ein.

(5) Evomond ist berechtigt, das Projekt nach Go-Live zu Referenzzwecken (Portfolio, Website, Social Media, Awards-Einreichungen) zu nutzen und mit Namen und Logo des Kunden zu zeigen, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.

§ 9 Gewährleistung & Bugfixes

(1) Evomond gewährleistet, dass die erstellten Arbeitsergebnisse bei Abnahme den vertraglich vereinbarten Anforderungen entsprechen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.

(2) Bei berechtigten Mängelrügen wird Evomond zunächst Nachbesserung oder Neuherstellung leisten.

(3) Solange ein laufender Hosting- oder Wartungsvertrag mit Evomond besteht, werden Bugfixes ohne Zusatzkosten im Rahmen der monatlichen Vergütung durchgeführt — auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist.

(4) Keine Mängel stellen dar: Fehler, die durch nachträgliche, nicht von Evomond autorisierte Änderungen des Kunden oder Dritter entstehen; Ausfälle von Drittanbieter-Diensten; browserseitige Kompatibilitäts- probleme bei veralteten Browser-Versionen (älter als 2 Hauptversionen).

§ 10 Haftung

(1) Evomond haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die Haftung von Evomond ist insgesamt auf den Auftragswert (bei laufenden Leistungen: die Jahresvergütung) begrenzt, soweit nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit vorliegt.

(5) Nicht ersetzt werden insbesondere entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Vermögensfolgeschäden sowie Schäden aus dem Verlust von Daten über den Wiederherstellungsaufwand hinaus, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

(6) Für Ausfälle oder Fehler von Drittanbieter-Diensten (Hosting-Provider, Zahlungsdienste, E-Mail-Dienste, CDN, Domain-Registrare u. Ä.) haftet Evomond nicht, es sei denn, Evomond hat die Auswahl des Anbieters grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet.

(7) Evomond übernimmt keine Garantie für bestimmte Platzierungen in Suchmaschinen-Rankings, konkrete Conversion-Raten oder sonstige messbare wirtschaftliche Ergebnisse.

§ 11 Laufzeit, Kündigung und Stornierung

(1) Einmal-Projekte enden mit der Abnahme und vollständiger Bezahlung.

(2) Hosting- und Wartungsverträge sind monatlich kündbar zum Ende eines Kalendermonats, sofern keine längere Mindestlaufzeit vereinbart wurde. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).

(3) Bei Kündigung eines Einmal-Projekts durch den Kunden vor Abnahme wird die bis dahin erbrachte Leistung anteilig nach Fortschritt abgerechnet. Bereits geleistete Anzahlungen werden entsprechend verrechnet; ein etwaiger Überschuss wird erstattet. Bereits erbrachte Leistungen verbleiben gegen Bezahlung beim Kunden (Nutzungsrechte gemäß § 8).

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien unbenommen.

§ 12 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen (Geschäftsgeheimnisse, technische Daten, Kundendaten, Strategien) vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke des Vertrags zu verwenden.

(2) Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von fünf Jahren fort.

§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Beide Parteien beachten die jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG.

(2) Soweit Evomond im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden oder Dritter verarbeitet, wird — wo gesetzlich erforderlich — ein gesonderter Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

(3) Nähere Informationen zum Umgang mit Daten finden sich in der Datenschutzerklärung.

§ 14 Höhere Gewalt

Wird Evomond durch höhere Gewalt an der Leistungserbringung gehindert (z. B. Naturereignisse, Ausfall von Infrastruktur-Anbietern, hoheitliche Anordnungen, Pandemien, Cyberangriffe auf Drittanbieter), verlängern sich die vereinbarten Fristen um die Dauer der Behinderung. Eine Haftung für daraus entstehende Schäden besteht nicht.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Nürnberg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Hinweis: Diese AGB wurden sorgfältig erstellt, ersetzen aber keine individuelle Rechtsberatung. Für rechtsverbindliche Gültigkeit empfehlen wir die Prüfung durch einen Fachanwalt für IT- oder Vertragsrecht.